Sie haben ein Objekt gefunden, das keine Gastronomie ist, aber ideal für Sie.
Hier kommt die Möglichkeit der Umnutzung.
Was früher fast unmöglich war, zum einen seitens der Behörden, zum anderen seitens der Kosten und technischen Möglichkeiten, ist heute um einiges einfacher geworden.
Das erste ist der Kontakt mit der Lokalbaukommission. Hier muss geklärt werden, ob vom Flächennutzungsplan eine Gastronomie möglich ist und welche Auflagen gewünscht werden. Danach muss man die technischen Möglichkeiten vor Ort überprüfen. Das einzige ist die Klärung, ob genügend Strom vorhanden ist und ob man einen Fettabscheider anschließen kann.
Kaminanschluss, Gas, Lüftungskanäle und Abzüge und all die anderen Details können auf Grund neuer Techniken erst mal außer Acht gelassen werden.
Durch neue Verfahren kann man inzwischen komplette Küchen mit Umluftanlagen betreiben. Auch braucht man durch Rauchverbot, bessere Isolierungen und Anderes keine aufwendigen Zu- und Abluftanlagen mehr.
Hier kann man mit wenigen vor Ortterminen ganz schnell zu einer Entscheidung kommen. Danach folgt nichts anderes als eine Neuplanung und eine Neueröffnung.
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf! Hierfür können Sie anrufen oder natürlich auch gerne unser hier für Sie bereitgestelltes Kontaktformular nutzen.